Anleitung
Ein PKW oder LKW blockiert den Radweg und behindert & gefährdet Dich und andere. Was tun?
Die Kurzanleitung
- Eigensicherung beachten!
- Foto von Fahrzeug und Kennzeichen anfertigen
- Dauerblockierer oder akute Gefahren beim Verkehrsnotruf Dresden unter »0351 488 6333« melden, außerhalb der Rufzeiten bei der 110
- Meldung über das Open Source Portal weg.li oder direkt bei der Bußgeldstelle der Stadt Dresden einreichen
Anleitung – Verkehrswende selber machen
- Eigensicherung beachten – Vor oder hinter dem Blockierer stoppen, fließenden Verkehr beachten. Nicht während der Fahrt fotografieren oder diskutieren. Beim Fotografieren solltest Du mit beiden Beinen auf dem Boden stehen, musst aber nicht komplett absteigen.
- Gefahrenpotential abschätzen – Falschparker die dauerhaft andere behindern können, zusätzlich zur Anzeige, beim Verkehrsnotruf Dresden unter der »0351 488 6333« gemeldet werden. Dieser schickt dann Mitarbeiter des Ordnungsamtes an die genannte Stelle, die prüfen wie mit dem PKW weiter verfahren wird. Gefährliche Blockaden sollten in jedem Fall telefonisch bei der Polizei gemeldet werden (»110« oder »0351 6524 2604« für die Durchwahl zur Verkehrspolizeiinspektion), damit diese das Fahrzeug umsetzen lassen kann. Also einen Abschleppdienst ruft. Für das erfolgreiche Anregen von Umsetzungen gibt es einen populären Leitfaden von der Abschleppgruppe Berlin.
- Selbst betroffen sein – Ja, Falschparker nerven und gefährden immer und jeden. Aber Anzeigen von Privatpersonen sollten nur gefertigt werden, wenn Du selbst unmittelbar betroffen bist. Für alles andere sind die Behörden und ihre Mitarbeiter verantwortlich. Mit dem Rad rumfahren und 15 Gehwegparker gleich mit anzeigen ist zwar gut gemeint, führt in den meisten Städten aber dazu, dass diese Anzeigen nicht verfolgt werden. Wenn Du irgendwo mehr Kontrollen wünschst, dann schreib stattdessen dem Ordnungsamt eine E-Mail. Das klappt meistens sehr gut.
- Vorbild sein – Wenn der Radweg blockiert ist, dann weiche nicht auf Gehwege aus. Es bringt nichts, wenn wir eine Gefahr weiterreichen. Notfalls absteigen. Zeig anderen Radfahrenden gern was Du machst. Wenn jeder nur Zähne knirschend ausweicht, ändert sich nichts am Verhalten der PKW Fahrer. Spreche Autofahrer auf ihr Verhalten an, begib Dich aber in keine Diskussionen, die sind zwecklos.
- Beweisfoto anfertigen – Jede Anzeige benötigt ein Foto als Beweis. Ohne Foto keine Weiterverfolgung. Es reicht ein Schnappschuss mit dem Telefon, es muss aber das Fahrzeug, die Situation und das Kennzeichen eindeutig zu erkennen sein. Das Kennzeichen muss ohne Zoom erkennbar sein. Alle andere Personen und Kennzeichen unkenntlich machen. Andere betroffene Radfahrer können also mit auf dem Bild sein, aber deren Gesichter vor dem Hochladen schwärzen. Tipp: Fahrzeug von vorn fotografieren, wenn das Fahrzeug parkt, um Nachzuweisen das kein Fahrer im Wagen sitzt. Fahrzeug von hinten fotografieren wenn ein Fahrer im Fahrzeug sitzt und Du Dich auf keine Diskussionen einlassen willst.
- Anzeige ausfüllen – Die Stadt Dresden bietet dazu seit vielen Jahren ein Online-Formular zur „Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit“ an (www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/owi_privatanzeigen.php). Die Anzeige landet direkt bei der Bußgeldstelle, die dann entscheidet ob und in welcher Höhe ein Bußgeld erhoben wird. Es müssen Ort und Datum, das Nummernschild, eigene persönlichen Daten eingetippt und das Foto als Beweis hochgeladen werden.
- Zeit sparen - Einfacher und schneller geht's über das Open Source Portal www.weg.li. Die Stadt Dresden arbeitet mit dem Portal zusammen und nimmt Anzeigen darüber entgegen. Vorteil: weg.li erkennt einige Dinge wie Kennzeichen, Ort und Datum ganz automatisch.
- Zeit einhalten – Falschparker Ordnungswidrigkeiten „verjähren“ schon nach 3 Monaten. Die Meldung daher zeitnah einreichen, damit die Bußgeldbehörde noch genug Zeit hat den Fall zu bearbeiten.
- Vorwurf wählen – Beim Falschparken werden Bußgelder in der Regel nicht addiert, sondern nur das höchste verhängt. Deshalb ist in den Formularen nur ein Vorwurf auswählbar. Wer sich nicht sicher ist wählt „Sonstiger Vorwurf“ und ergänzt sein Verdacht im Bemerkungsfeld.
- Richtig begründen – Der seit 09. November 2021 geltende Bußgeldkatalog ist eine Verschlimmbesserung. Parken auf einem Radweg wird mit nur 55 Euro geahndet, Halten mit 50 Euro. Halten auf einem Schutzstreifen kostet 55 Euro, dort Parken aber ebenfalls 55 Euro. Halten auf einem Radweg mit Behinderung ist günstiger als das selbe Vergehen auf einem Schutzstreifen. Einheitlich geregelt ist das Parken mit Behinderung, dass kostet auf einem Radweg und auf dem Schutzstreifen nun 70 Euro und 1 Punkt. Damit der Bußgeldstelle ersichtlich wird, welcher Verstoß vorliegt muss dies entsprechend erkenntlich gemacht werden.
Im Vergleich zu anderen Gesetzen ist die StVO zu „Halten oder Parken“ eindeutig formuliert. Wer länger als drei Minuten hält, der parkt. Wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Wenn also jemand „nur kurz“ in einen Laden geht und keinen Blickkontakt zum eigenen Fahrzeug mehr hat, hat die Person ihren Wagen verlassen, parkt also. Daher das empfohlene Foto vom leeren Wagen. Denn das „Parken“ muss im Zweifel auch vor Gericht nachweisbar sein.
Eine Behinderung liegt dann vor, wenn es eine Engstelle war, der Radweg komplett belegt ist, starkes bremsen/stoppen notwendig war etc.. Dies im Begründungsfeld explizit erläutern. Als Faustformel gilt, dass immer dann wenn Du selbst den Radweg komplett verlassen musst, weil darauf ein PKW steht, eine Behinderung vorliegt. Du selbst wirst an einer regulären, sicheren Weiterfahrt gehindert.
Eine Gefährdung liegt vor, wenn zum Beispiel der Radweg komplett blockiert ist und Du Dich in fließenden Verkehr einordnen musst.
- Zeuge sein – Eine Bußgeldanzeige ist ein normaler behördlicher Vorgang, gegen den der Betroffene Widerspruch einlegen kann. Passiert selten, aber passiert. Die Bußgeldbehörde befragt Dich dann ggf. nochmal per E-Mail zu Details. Oder Du wirst vom Amtsgericht als Zeuge vorgeladen. Du musst daher immer deine Daten angeben, anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet. Und deshalb auch der Tipp alles gut zu fotografieren und begründen, dann ist der Fall so eindeutig, dass es Du gar nicht mehr kontaktiert wirst.
- Nachhaken – Die Behörde sendet lediglich eine Eingangsbestätigung, aber gibt keine Auskünfte zum Verfahrensausgang. Es sollte daher lieber indirekt über Anfragen bei der Stadt nachgehakt werden. Das kann über den ADFC erfolgen oder Du bittest eine Stadtratspartei um Auskunft oder schreibst der Fahrradbeauftragen der Stadt.
- Reden – Erzähle anderen Radfahrenden von der Möglichkeit der Online-Anzeige und empfehle zum Beispiel diese Anleitung hier. Werde Mitglied eines Verbandes wie dem ADFC oder dem VCD und setze Dich für eine Verkehrswende ein. Unterstütze auch andere schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger. Wenn das Thema diskutiert wird, bekommt es die notwendige Aufmerksamkeit, damit Änderungen eingefordert und umgesetzt werden können.
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